Grundsteuer sowie Gewerbesteuer errechnen sich anhand folgender Formel:
Steuermessbetrag x Hebesatz
Der aktuelle Hebesatz der Gemeinde Igling beträgt:
Grundsteuer A 350 %
Grundsteuer B 350 %
Gewerbesteuer 360 %
Die Höhe des jeweiligen Hebesatzes wird von der Gemeinde festgelegt. Bei Fragen zur Berechnung des Steuermessbetrages wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Aktuelle Steuersätze der Gemeinde jeweils für ein Kalenderjahr:
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.
Für Kampfhunde im Sinne des § 5a beträgt die Steuer 300,00 €. Informationen über Steuerbefreiung (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde, etc.) und Steuervergünstigung (z. B. Züchtersteuer, Hunde im Außenbereich, Hunde, die überwiegend zur Ausübung der Jagd bestimmt sind, etc.) erhalten Sie im Steueramt der VG Igling, Frau Schneider,
und den Gemeindeverwaltungen.