Laufende Bauleitplanverfahren

Neuaufstellung Innerörtlicher Bebauungsplan Unterigling

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 BauGB findet im Zeitraum vom 23.10.2025 bis 14.11.2025, statt.

Hierzu wird bestimmt, dass die Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Änderungsentwurfes abgegeben werden können.

Der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung in der Fassung vom 14.11.2025 liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Igling während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich Montag, 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr), Donnersbergstraße 1, 86859 Igling, Bauamt Zi.Nrn. 29, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungsnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und Emailadressen, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.

Die Unterlagen umfassen:


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