Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 26.03.2025 bis 28.04.2025, statt.Der Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes samt Begründung in der Fassung vom 11.02.2025 liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Igling während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich Montag, 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr), Donnersbergstraße 1, 86859 Igling, Bauamt Zi.Nr. 29, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.Datenschutz:Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und Emailadressen, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.
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