Bekanntmachung Gemeinde Igling

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2024

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 wird hiermit die Grundsteuer für 2024 in gleicher Höhe und zu den gleichen Fälligkeiten wie im Vorjahr (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

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